29.10.2025 - Gesetze und Verordnungen

Vorsicht bei Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen

Jeder Hersteller, der Nachhaltigkeitsaussagen auf seine Verpackungen aufbringt, sollte sich schnellstmöglich mit den Inhalten der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) auseinandersetzen.

Diese gilt ab dem 27. September 2026 – auch für Lagerbestände und im Umlauf befindliche Waren. Bislang gibt es keine Übergangsfristen. 

Dies teilte Rechtsanwalt Andreas Bauer von der Kanzlei Taylor Wessing aus München in einem Webinar des Werkzeugverbandes FWI am 28. Oktober 2025 mit. Demnach sei bei Verletzung der Richtlinie nicht nur mit Strafen zu rechnen, sondern auch mit einem erheblichen Image-Schaden. Die Deutsche Umwelthilfe bringe viele Klagen auf den Weg und habe bislang noch keine verloren. Hinzu kommen Klagen von Verbraucherzentralen und eine entsprechende Berichterstattung wie etwa auf utopia.de. 

In der EmpCo sind unter anderem per se-Verbote festgelegt. Dazu gehören….

  • Treffen einer sogenannter allgemeinen Umweltaussage, z.B. ressourcenschonend, klimapositiv, nachhaltig, klimaneutral usw.
  • Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde
  • Treffen einer produktbezogenen Umweltaussage, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet
  • Treffen einer Umweltaussage zum gesamten Produkt oder der gesamten Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden, wenn sie sich nur auf einen bestimmten Aspekt des Produkts oder eine bestimmte Aktivität der Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden bezieht.

Beim Verbot der allgemeinen Umweltaussage gibt es jedoch Ausnahmen. Sie können aufgebracht werden, wenn …

  • die Aussage auf demselben Medium spezifiziert wird oder
  • der Werbende ein „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachweisen kann durch
    • EU-Umweltzeichen (EU-Ecolabel gemäß Verordnung (EG) Nr. 66/2010)
    • Äquivalentes Umweltzeichen ISO 14024 Typ I (z.B. Blauer Engel)
    • „Top Performance“ nach sonstigem EU-Recht, z.B. Energieeffizienzklasse A oder Bio-Zertifizierung nach EU-Bio-VO 2018/848 oder (wohl auch) darüber hinausgehende private Bio-Standards (z.B. Bioland, Naturland, Demeter usw.)
  • oder die Aussage ist auf einem (zulässigen) Nachhaltigkeitssiegel enthalten.

Umweltaussagen in Bezug auf künftige Umweltleistungen wie etwa „Wir sind klimaneutral bis 2045“ sind nur noch dann erlaubt, wenn Aussagen:

  • klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen enthalten
  • die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan dargelegt sind
  • der messbare und zeitlich festgelegte Ziele enthält, sowie z.B. die Zuweisung von Ressourcen
  • Umsetzungsplan muss regelmäßig von unabhängigem Sachverständigen überprüft werden und Ergebnisse sind den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen

Auch soziale Merkmale eines Produkts oder Unternehmens werden künftig als wesentliche Merkmale für die Beurteilung einer Irreführung angesehen. Dies reicht von Hinweisen wie „Achtung der Menschenrechte“ bis hin zu „Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, z.B. Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion und Diversity“.

Die EmpCo wird verpflichtend sein, auch wenn es noch kein deutsches Gesetz dazu gibt. Daher wird empfohlen, sich nach der EU-Richtlinie zu richten – auf die Gefahr hin, dass es Abweichungen geben könnte. „Ein Irrsinn für Unternehmen“, wie auch Andreas Bauer attestierte. 

Hinzu kommt, dass ungewiss ist, ob im Jahr 2027 auch noch die Green Claim-Verordnung kommt. Laut Rechtsanwalt Bauer sei diese und damit eine zweite Verordnung absolut unnötig. Sollte diese Verordnung kommen, werden wir zu gegebener Zeit darüber informieren. 

Praxistipps:

  • Treffen Sie nur zutreffende, wissenschaftlich fundierte und nachweisbare Aussagen
  • Differenzieren Sie klar zwischen Produkt- und Unternehmensbezug
  • Meiden Sie vage, mehrdeutige und unklare Aussagen
  • Konkretisieren/spezifizieren Sie den Umweltbezug
  • Erläutern Sie die wichtigsten Aspekte bereits unmittelbar in der Werbung und geben Sie zusätzlich weiterführende Infos via QR-Code/URL
  • Kreieren Sie keine eigenen Siegel
  • Lassen Sie sich bei von Ihnen genutzten Dritt-Siegeln vom Siegelanbieter die EmpCo-Konformität bestätigen
  • Greenhushing (Verstecken von schlechten Ergebnissen) ist aufgrund der Relevanz des Nachhaltigkeitsthemas auch keine Lösung

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