
Harmonisierte Normen bald kostenfrei?
Europäische harmonisierte technische Normen über die Sicherheit von Spielzeug müssen für Bürger der Europäischen Union zugänglich sein. Das geht aus einem am 5. März 2024 gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im sogenannten „Malamud“-Fall hervor.
Nicht vom Urteil betroffen sind alle nicht-harmonisierten Normen und Prüfverfahren. Das Urteil gilt vorerst nur für die im Prozess benannten harmonisierten (Spielzeug-)Normen. Allerdings ist mit einer Vielzahl an Deutungen und Interpretationen des Urteils zu rechnen.
Das Urteil wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Normungsorganisationen haben, die sich unter anderem aus dem Verkauf von Normen finanzieren. Soweit harmonisierte Normen zukünftig kostenfrei verfügbar sein sollen, ist die Finanzierung von DIN und CEN teilweise neu auszurichten. Wie das konkret aussehen wird, ist derzeit ungewiss. Darüber hinaus stellt sich die Frage des kostenfreien Zugangs auch jenseits harmonisierter Normen, beispielsweise, wenn im nationalen Bauordnungsrecht auf Normen jeglicher Art verwiesen wird. Auch in diesen Fällen dürfte von einem überwiegenden öffentlichen Interesse auszugehen sein. Zudem wird das „Malamud“-Urteil vermutlich auch auf die geplante DIN-Finanzierungsreform FINA25 Auswirkungen haben.
Dem Urteil geht ein längerer Streit voraus: Im Jahr 2018 lehnte die Europäische Kommission den Antrag zweier gemeinnütziger Organisationen Public Resource.Org und Right to Know ab, ihnen Zugang zu harmonisierten technischen Normen über die Sicherheit von Spielzeugwaren zu gewähren. Diese forderten den Zugang ein unter Berufung auf das „James Elliott“-Urteil (C-613/14), in dem der EuGH beiläufig erwähnte, dass harmonisierte Europäische Normen „Teil des Unionsrechts“ seien. Daher verklagten die Organisationen die EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Das Gericht erklärte im Jahr 2021 diese Ablehnung für rechtmäßig, worauf hin die beiden Organisationen vor den EuGH zogen. Dieser hob nun das Urteil des EuG auf und bestätigte damit seine eigene Erwähnung im „James Elliott“-Urteil. Als Begründung gab der EuGH an, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der harmonisierten Normen über die Sicherheit von Spielzeug bestehe.
Der Volltext zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-588/21 P kann hier eingesehen werden: https://bit.ly/3uZWPRu
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