
EU-Kommission will harmonisierte Normen kurzfristig frei zugänglich machen
Wie bereits berichtet hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. März 2024 im Fall Malamud geurteilt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an harmonisierten Normen besteht und diese als Teil des Unionsrechts daher frei zugänglich sein müssen (Urteil C-588/21).
Nach mehreren Wochen hat sich nun die EU-Kommission zu dem Urteil geäußert. Kerstin Jorna, Generaldirektorin der DG Grow, hat gestern bekannt gegeben, dass im Einklang mit dem Malamud-Urteil allen Bürgern und Unternehmen freier Zugang zu den harmonisierten Normen gewährt werden soll, die im EU-Amtsblatt zitiert sind. Die EU-Kommission beabsichtigt, innerhalb der nächsten vier Wochen Leseplattformen mit Hilfe der nationalen Normungsorganisationen in ganz Europa einzurichten.
Auswirkungen auf die Finanzierung der Normungsarbeit möglich
Einerseits entspricht die geplante Umsetzung über die nationalen Normungsorganisationen, die über die kostenfreien Lesefassungen versuchen werden, die Verlinkung zu kostenpflichtigen Begleitnormen zu intensivieren, den Wünschen des DIN. Andererseits dürften die kostenlosen Lesefassungen dazu beitragen, dass die Einnahmen durch den Verkauf der harmonisierten Normen deutlich zurückgehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob DIN versuchen wird, die Mindereinnahmen durch weitere Beitragserhöhungen für die Mitarbeit in Normungsgremien zu kompensieren.
Wir werden weiter berichten.
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