29.03.2021 - News

RAL Monitoring erfolgreich

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. ist als Organisation zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung auch weiterhin berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen zu verleihen.

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. ist als Organisation zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung auch weiterhin berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen zu verleihen. Dies bestätigte das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) kürzlich erneut mit ihrer Bescheidung des erfolgreich durchgeführten RAL Monitorings. RAL bestätigt hiermit, dass die Gütegemeinschaft entsprechend dem von RAL anerkannten Satzungswerk arbeitet.

Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl. Die Gütezeichenbenutzer müssen objektiv überprüfbare Gütekriterien stets einhalten. Daher unterwerfen sie sich freiwillig den Gütebestimmungen und der Güteüberwachung.

Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl. Die Gütezeichenbenutzer müssen objektiv überprüfbare Gütekriterien stets einhalten. Daher unterwerfen sie sich freiwillig den Gütebestimmungen und der Güteüberwachung.
Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl. Die Gütezeichenbenutzer müssen objektiv überprüfbare Gütekriterien stets einhalten. Daher unterwerfen sie sich freiwillig den Gütebestimmungen und der Güteüberwachung.

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