
PIV als notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach Bauproduktenverordnung durch DIBt bestätigt
Das zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. gehörende Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) erhielt kürzlich einen neuen Bescheid über die Notifizierung nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Somit darf das PIV auch weiterhin als Produktzertifizierungsstelle sowie als Prüflabor gemäß EU-Bauproduktenverordnung tätig sein.
Zu den Bauprodukte zählen dabei:
- EN 13830 Vorhangfassaden
- EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen
- EN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen
- EN 1935 Einachsige Tür- und Fensterbänder
- EN 12209 Mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche
- EN 14351-1 Fenster und Außentüren
- EN 14846 Elektromechanische Schlösser und Schließbleche
Ebenso verfügt das Prüfinstitut mit diesem Bescheid auch weiterhin über die Ermächtigung nach Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 der EU-Bauproduktenverordnung, Prüfungen beim Kunden vor Ort durchführen zu dürfen.
„Wir freuen uns, dass wir mit diesem positiven Bescheid auch weiterhin unseren hohen Standard in Sachen Prüfung und Zertifizierung garantieren können“, so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.
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