
Übergangsfrist UKCA auf 1.1.2023 verlängert
Über unsere Kontakte zu Prüfstellen in England haben wir aktuell erfahren, dass die UK-Regierung eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr, also jetzt auf den 1.1.2023, beschlossen hat. Bis dahin können in UK weiter in unserem Bereich Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.
Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, und Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, zeigen sich erleichtert, da diese Verlängerung den Druck aus den Vorgängen nimmt. „In mehreren Fällen laufen die Vorgänge durch die Überlastung der Prüfstellen in England sehr schleppend und der Termin 1.1.2022 wäre nicht zu schaffen gewesen“, so Andrea Horsthemke.
Den offiziellen Text von UKAS finden Sie hier:
https://www.ukas.com/resources/latest-news/ce-mark-acceptance-extended-to-2023/
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