
Übergangsfrist UKCA auf 1.1.2023 verlängert
Über unsere Kontakte zu Prüfstellen in England haben wir aktuell erfahren, dass die UK-Regierung eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr, also jetzt auf den 1.1.2023, beschlossen hat. Bis dahin können in UK weiter in unserem Bereich Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.
Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, und Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, zeigen sich erleichtert, da diese Verlängerung den Druck aus den Vorgängen nimmt. „In mehreren Fällen laufen die Vorgänge durch die Überlastung der Prüfstellen in England sehr schleppend und der Termin 1.1.2022 wäre nicht zu schaffen gewesen“, so Andrea Horsthemke.
Den offiziellen Text von UKAS finden Sie hier:
https://www.ukas.com/resources/latest-news/ce-mark-acceptance-extended-to-2023/
War diese Info hilfreich?
Das könnte Sie ebenfalls interessieren

EuGH: Einstufung von Titandioxid als krebserzeugend nichtig
Die Einstufung von Titandioxid in Pulverform als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ ist nichtig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) bestätigt.

Erinnerung: CBAM – Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission (offen bis 26. August 2025)
Bitte teilnehmen: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Produkte als „nachgelagerte Produkte“ (downstream products) in die CBAM-Verordnung aufgenommen werden, indem Sie an der Befragung der EU-Kommission teilnehmen. Dies ist noch bis zum 26. August möglich. Wer sich auf der Seite der EU-Kommission nicht auskennt, findet hier eine Anleitung, um schnell diese dringende Aufgabe zu erledigen.

Fehler bei verschärften EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus
Mit dem jüngsten Sanktionspaket wurden die Handelsbeschränkungen mit Russland und Belarus verschärft. Allerdings ist eine für den bAubeschlag wichtige Ausnahmeregelung fehlerhaft.