Übergangsfrist UKCA für Bauprodukte auf 30. Juni 2025 verlängert
Wie das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) auf der Homepage der britischen Regierung erfahren hat, hat die UK-Regierung eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte nun auch für Bauprodukte um weitere 2,5 Jahre, also jetzt auf den 30. Juni 2025, beschlossen. Bis dahin können in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.
„Das PIV begrüßt diese Entscheidung, denn die Verschiebung der Übergangsfrist nun auch für Bauprodukte nimmt den Druck aus den Vorgängen und gibt den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung“, so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.
Die offizielle Information der britischen Regierung dazu ist hier zu finden: www.gov.uk
War diese Info hilfreich?
Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Erinnerung: EmpCo-Richtlinie gilt ab dem 27. September
Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie (Directive on Empowering Consumers for the Green Transition EU2024/825) (kurz: EmpCo) verschärft die EU die Regeln gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen.

Eigene Risikoanalyse erstellen
Der Arbeitskreis Risikoanalyse hat in Zusammenarbeit mit RA Michael Halstenberg der Kanzlei Franssen Nusser Informationen zur Erstellung einer eigenen Risikoanalyse erstellt.

Aktualisierte FAQs zur PPWR von EU-Kommission veröffentlicht
Die EU-Kommission hat eine aktualisierte FAQ-Fassung zur Verfügung gestellt.