Compliance

Kartellrechtskonformes Verhalten in der Verbandsarbeit

Die Unternehmen der Schloss- und Beschlagindustrie betrachten es als ihr Selbstverständnis, geltendes Recht und Gesetze zu beachten. Mit diesem Grundsatz verpflichten sich die Betriebe zu gesetzeskonformem Verhalten. Der Fachverband bekennt sich daher zur Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen an seine Verbandsarbeit. Hierfür hat der Fachverband klare, verbindliche und praxisorientierte Regeln für die Verbandsarbeit erarbeitet, die in diesem Leitfaden zusammengestellt sind. 

Der Leitfaden richtet sich an alle Mitgliedsunternehmen, die Mitgliederversammlung, den Vorstand, die Fachabteilungen, Gremien und Arbeitskreise sowie die Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsstelle. Die Einhaltung dieser Regeln ist für alle an der Verbandsarbeit des Fachverbandes Schloss- und Beschlag- industrie e. V Mitwirkenden verbindlich und dient letztlich auch dem Schutz des Verbandes und seiner Mitglieder.

Die Inhalte dieses Leitfadens berühren nur das Verhalten innerhalb der Verbandsarbeit und können nicht das Verhalten der Unternehmen untereinander regeln. Hier besteht über die Anwendung des Leitfadens hinaus für die Unternehmen die anspruchsvolle Aufgabe, eine entsprechende Eigenkontrolle vorzunehmen und das mit Wettbewerbern in Kontakt stehende Personal entsprechend zu schulen. Vom Grundsatz her gelten allerdings die in diesem Leitfaden dargelegten Inhalte. Besondere kartellrechtliche Vorgaben sind von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zu beachten, auf diese Vorgaben wird nicht eingegangen.

Darüber hinaus hat unser Dachverband Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (bbs) einen ausführlichen Leitfaden zum Kartellrecht im Unternehmen und in der Verbandsarbeit vorgelegt, der

  • die juristischen Grundlagen des Kartellrechts,
  • verbotene Verhaltensweisen über die Sitzungsarbeit hinaus,
  • das Verhalten bei kartellrechtlichen Ermittlungen,
  • ausführliche Anforderungen an Marktinformationen,
  • sowie Regeln für die Verbandsarbeit

detailliert und mit Fallbeispielen erläutert.

Diesen Leitfaden stellen wir auf hier ergänzend ebenfalls zum Download zur Verfügung.