Pressemitteilung vom 7. März 2022

 

Renovierungen im Frühling mit Sicherheits-Check

Mit dem Frühling beginnt auch wieder die Zeit für die Renovierung der eigenen vier Wände. Neben Dach, Fassade, Wände und Böden schaut man am besten auch auf die installierte Sicherheitstechnik.

In den letzten Jahren verzeichnet die Polizei über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zwar jedes Jahr einen Rückgang bei der Anzahl der Wohnungseinbrüche, jedoch sollte man den Einbruchschutz trotzdem nicht vernachlässigen. Jeder kann etwas tun und durch richtiges Verhalten und der richtigen Sicherheitstechnik einen Einbruch verhindern. „Meist besteht in Sachen Einbruchschutz ein hoher Nachholbedarf. Man sollte genau prüfen, ob die Sicherungsmaßnahmen verbessert werden müssen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).

Neue Fenster und Türen sollten direkt einbruchhemmend gekauft werden. Diese müssen bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) nach der DIN EN 1627 geprüft worden sein. Nach der Norm werden die Bauteile je nachdem welchen Anforderungen sie in der Prüfung standhalten in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Im privaten Bereich sollte man Fenster und Türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 wählen. Bei Fenstern kommen dann unter anderem spezielle Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe und Sicherheitsverglasung zum Einsatz. „Eine Investition in moderne Sicherheitstechnik lohnt sich immer. Nur so wird ein Einbruch erschwert oder sogar verhindert. Denn je länger der Einbrecher durch gesicherte Türen und Fenster benötigt hereinzukommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass er aufgibt“, erläutert der FVSB-Geschäftsführer.

Möchte man nachrüsten, können Türen beispielsweise mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser versehen werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass es sich um geprüfte Nachrüstprodukte handelt. Die zu verwendenden Nachrüstprodukte müssen gemäß DIN 18104-1 (Aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) bei einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft worden sein. Diese Produkte sind in Anlehnung an die DIN EN 1627 auf die Widerstandsklasse RC 2 geprüft. Wer eine Übersicht benötigt, kann diese von der Polizei erhalten: Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. Darüber hinaus gibt es RAL geprüfte Produkte wie Fenstergriffe, die ebenfalls einen guten Schutz bieten. Wichtig ist hier jedoch die Nachrüstung eines abschließbaren Fenstergriffs zusammen mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen vorzunehmen. Nur so kann ein Aufhebeln des Fensters verhindert werden. Hersteller von Fenstergriffen und Fenstergriffen mit Schutzwirkung nach RAL-GZ 607/9 sind auf der Homepage des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert zu finden.

Neben Fenster und Türen sollte man zudem aber auch die Einbruchhemmung der Garage prüfen. Meist befinden sich auch in der Garage Wertgegenstände wie Fahrräder, Werkzeug oder Gartengeräte, die vor einem Diebstahl geschützt werden müssen. Zudem gelangt man oft über die Garage durch Verbindungstüren direkt in das Haus. So können sich Einbrecher auch hierüber einen Zugang zum Haus verschaffen. Tore werden nach der Norm DIN/TS 18194 in eine der Widerstandsklassen klassifiziert.

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