Pressemitteilung vom 11. September 2019

 

Mit dem richtigen Einbruchschutz in den Herbst

Der Herbst steht nun wieder vor der Tür und mit ihm beginnt auch die Hochsaison für Wohnungseinbrüche. Dann nutzen Einbrecher wieder die frühe Dämmerung, um im Schutz der Dunkelheit ungestört ans Werk zu gehen.

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Vorjahren inzwischen zurückgegangen ist, sollte man den Einbruchschutz nicht vernachlässigen. Die Gefahr ist keineswegs geringer geworden. So sollte jeder in Sachen Einbruchschutz tätig werden. Um sich ausreichend vor einem Einbruch zu schützen, ist es wichtig, bauliche Schwachstellen durch geprüfte einbruchhemmende Bauteile zu sichern. Denn: Je länger Türen und Fenster dem Einbruch standhalten, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Täter aufgeben. Ältere Türen und Schlösser beispielsweise bieten kaum Schutz vor einem Einbruch.

Bei den Einbrechern generell besonders beliebt sind Einstiegsorte in schlecht einsehbaren Gebäudebereichen wie Kelleraußentüren, da sie hier unbemerkt arbeiten können. Jetzt im Herbst im Schutz der Dunkelheit bietet sich der Keller für den Einbruch noch mehr an. Vor allem haben es die Einbrecher im Gegensatz zur Haustüre dort oft sogar leichter, da diese Türen meist in Sachen Einbruchschutz vernachlässigt werden. Hier findet man häufig veraltete, unzureichend gesicherte Türen. „In Sachen Einbruchschutz besteht meist ein hoher Nachholbedarf. Wenn überhaupt vorhanden, ist die Sicherheitstechnik oft veraltet“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).

Um den Schutz zu erhöhen, eignen sich geprüfte einbruchhemmende Türen mit Sicherheitsbeschlägen, Sicherheitsschlössern, Querriegelschlösser und Mehrfachverriegelungen. Möchte man auf Nummer Sicher gehen und sich eine geprüfte einbruchhemmende Tür einbauen lassen, muss diese nach der DIN EN 1627 geprüft worden sein. Diese Europäische Norm beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Je nachdem welchen Anforderungen das Bauteil in der Prüfung standhält, wird es gemäß der Norm entsprechend als einbruchhemmend klassifiziert. So werden die Produkte nach der Norm DIN EN 1627 in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Bei Türen wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen. „Wichtig bei einbruchhemmenden Produkten ist, dass ein Nachweis eines akkreditierten Prüfinstituts wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) und einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegt“, erläutert Stephan Schmidt.

Steht keine Neuanschaffung einer Tür an, gibt es zahlreiche Produkte zum Nachrüsten. Wichtig ist es hier sich von einem Fachbetrieb beraten zu lassen. Der Fachbetrieb wählt dann die passenden Produkte aus und montiert diese fachgerecht. Bei Nachrüstprodukten muss darauf geachtet werden, dass nur geprüfte Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104-1 (Aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) verwendet werden. Diese Produkte sind in Anlehnung an die DIN EN 1627 auf die Widerstandsklasse RC2 geprüft. Bei fachgerechter Montage bieten diese Produkte auch einen sehr guten Schutz gegen Einbruch. Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. So können sich Verbraucher einen Überblick verschaffen.

Einbruchhemmung_RC3Tür

Prüfung einer einbruchhemmenden Tür im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV).

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