Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 verabschiedet. Das Gesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen dann interne Hinweisgebersysteme einrichten, also einen sicheren internen Meldekanal einzurichten, der auch die Anforderungen der DSGVO erfüllt. Die Bußgeldvorschrift zur Ahndung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Einrichtung interner Meldeverfahren ist erst ab 1. Dezember 2023 anzuwenden. Firmen, mit 50 bis 249 Mitarbeitenden, haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier:
- Hinweisgeberschutzgesetz - eine Zusammenfassung.pdf
- BDA-Zusammenfassung-11Seiten.pdf
- RA-Luther-Zusammenfassung-4Seiten.pdf
Ferner hat der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. uns den Entwurf einer Verordnung über die Organisation der nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichtenden externen Meldestelle des Bundes (Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung - HEMBV) zukommen lassen. Diesen Entwurf finden Sie hier: