Jahresmitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird durch die Mitglieder des Fachverbandes gebildet. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
- Wahl der Delegierten und Vertreter in anderen Verbandsorganisationen
- Wahl etwaiger Ausschüsse für besondere Aufgaben
- Wahl zweier Rechnungsprüfer
- Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung des Vorstandes
- Entlastung des Vorsitzenden und des Vorstandes sowie der Geschäftsführung, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie etwaiger Umlagen
- Änderung der Satzung und der Beitragsordnung
Informationen zu vergangenen Mitgliederversammlungen: